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Schluss mit Bagatellkündigungen

Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich für eine Erweiterung des Kündigungsschutzes ein. In der zweiten Februarwoche wurde dazu ein Gesetzentwurf eingebracht.

Wir haben die Beispiele alle noch vor Augen: Mitarbeitern wird wegen Entwendung einer belegten Semmel, eines Pfandbons in Höhe von 1,30 Euro oder von ein paar Maultauschen, die im Müll gelandet wären, gekündigt. Ohne Rücksicht auf lange Jahre im Betrieb, in denen es keine Beschwerden gab. Und in der Arbeitslosigkeit wird wegen eigenen Verschuldens vorübergehend auch noch das Arbeitslosengeld verweigert.

Daher möchte die SPD-Bundestagsfraktion mit der von uns angestrebten gesetzlichen Klarstellung Beschäftigte vor Kündigungen wegen so genannter Bagatelldelikte besser schützen. Eine Kündigung ist immer „ultima ratio”. Das Kündigungsrecht kennt normalerweise bei Fehlverhalten das Prinzip der zweiten Chance. Eine Kündigung stelle hier eine „unverhältnismäßige Reaktion” auf ein Fehlverhalten der Arbeitnehmer dar.

Deswegen tritt die SPD dafür ein, dass bei Fällen mit nur geringem wirtschaftlichen Schaden zunächst nur eine Abmahnung ausgesprochen werden darf. Denn der Schutz von langjährigen und verdienten Arbeitnehmern vor Bagatellkündigungen ist auch eine Frage der Würde.
Es kann nicht sein, dass Steuerhinterziehungen mit einem Schaden von hunderten Millionen Euro noch immer als Kavaliersdelikte angesehen werden, während gleichzeitig Arbeitnehmer ihre Arbeit verlieren, wenn sie während der Arbeit auf Kosten des Arbeitgebers eine Semmel oder ein Stück Kuchen essen.

Unsere Gesellschaft muss Maß und Mitte wiedergewinnen. Mir ist es daher sehr wichtig, dass arbeitsrechtliche Schritte wie beispielsweise eine Kündigung wieder mehr im Verhältnis zum Kündigungsgrund stehen.

Bärbel Kofler 02.03.2010

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