
Digitale Welt. Saftige Haftstrafen bekamen zwei Besitzer von Kinderpornos aus Bad Reichenhall. Die Polizei fürchtet, dass das Urteil des Verfassungsgerichts Ermittlungen erschwert.
Region. Es waren widerwärtigste Pornos, die zwei Bad Reichenhaller auf ihren Computern gespeichert hatten. Kinder wurden in dem ekligen Streifen gequält. Als der eine seinen PC zum Reparieren brachte, fand ein Computerexperte die Pornos und meldete dies der Polizei. Was aber, wenn die beiden die Pornos über das Internet getauscht und alle Spuren verwischt hätten?
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, dass eine Vorratsdatenspeicherung von Internet-, Telefon und Handy-Verbindungen für sechs Monate nur bei schweren Straftaten zulässig sein soll, sieht die Polizei Schwierigkeiten, solche Straftaten in Zukunft zu ermitteln: „Gerade im Internet sind Täter nur mit Hilfe so genannter Verbindungsdaten zu ermitteln. Betrug über das Internet, Kinderpornografie und das Betreiben politischer Hetzseiten einschließlich islamistischer Terrornetzwerke sind nun nicht mehr aufzuklären”, sagt Walter Ponath, der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei im Kreis Traunstein. „Wir Strafverfolger sind nun wieder auf dem Stand von vor 20 Jahren. Denn über die Handyverbindungsdaten gelang es der Polizei in vielen Fällen, Straftätern rasch das Handwerk zu legen.”
Das sieht Bärbel Kofler, SPD-Bundestagsabgeordnete und Diplom-Informatikerin, ganz anders: „Das Verfassungsgericht hat klar gemacht, dass eine Speicherung nur ohne ganz konkreten Verdacht nicht zulässig ist. Bei Kinderpornografie und ähnlich schweren Verbrechen wird die Polizei auch in Zukunft ermitteln können.”
Ponath sieht eine bedenkliche Gesetzeslücke: „Wir fordern die Politik auf, hier schnellstmöglich eine den Vorgaben des Urteils entsprechende gesetzliche Grundlage für die Vorratsdatenspeicherung zu schaffen. Straftäter bedrohen unsere Freiheit, nicht das Auswerten ohnehin anfallender technischer Daten.”
Bärbel Kofler will aber in einem solchen Entwurf die Bürgerrechte berücksichtigt sehen: „Wichtig ist, dass der unbescholtene Bürger, also der, der sich per Internet zu einer ganz normalen Demonstration verabredet, unbehelligt bleibt. Sicherheit und Freiheit sind Bürgerechte und dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden.”
Die Datensammelwut des Staates habe im Übrigen bei der Strafverfolgung auch gravierende Nachteile: „Je mehr Daten ich habe, desto schwieriger wird es, relevante und irrelevante Informationen zur Aufklärung von Straftaten zu trennen”, gibt Bärbel Kofler zu bedenken.