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Die Verbindungsdaten auch von unbescholtenen Bürgern wurden bis vor kurzem gespeichert.
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Raum für Ganoven?


Digitale Welt. Saftige Haftstrafen bekamen zwei Besitzer von Kinderpornos aus Bad Reichenhall. Die Polizei fürchtet, dass das Urteil des Verfassungsgerichts Ermittlungen erschwert.

Region. Es waren widerwärtigste Pornos, die zwei Bad Reichenhaller auf ihren Computern gespeichert hatten. Kinder wurden in dem ekligen Streifen gequält. Als der eine seinen PC zum Reparieren brachte, fand ein Computerexperte die Pornos und meldete dies der Polizei. Was aber, wenn die beiden die Pornos über das Internet getauscht und alle Spuren verwischt hätten?

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, dass eine Vorratsdatenspeicherung von Internet-, Telefon und Handy-Verbindungen für sechs Monate nur bei schweren Straftaten zulässig sein soll, sieht die Polizei Schwierigkeiten, solche Straftaten in Zukunft zu ermitteln: „Gerade im Internet sind Täter nur mit Hilfe so genannter Verbindungsdaten zu ermitteln. Betrug über das Internet, Kinderpornografie und das Betreiben politischer Hetzseiten einschließlich islamistischer Terrornetzwerke sind nun nicht mehr aufzuklären”, sagt Walter Ponath, der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei im Kreis Traunstein. „Wir Strafverfolger sind nun wieder auf dem Stand von vor 20 Jahren. Denn über die Handyverbindungsdaten gelang es der Polizei in vielen Fällen, Straftätern rasch das Handwerk zu legen.”

Das sieht Bärbel Kofler, SPD-Bundestagsabgeordnete und Diplom-Informatikerin, ganz anders: „Das Verfassungsgericht hat klar gemacht, dass eine Speicherung nur ohne ganz konkreten Verdacht nicht zulässig ist. Bei Kinderpornografie und ähnlich schweren Verbrechen wird die Polizei auch in Zukunft ermitteln können.”

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Axel Heise 09.03.2010
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