Onlineausgabe der INNdependent Media GmbH

MEINUNGEN | Pro & Kontra

Profiteur oder Geschädigter?

Welche Folgen hätte die Weko-Ansiedlung für die Rosenheimer Innenstadt?

Im Vorfeld des doppelten Bürgerentscheids zu Weko am 7. April streiten sich Befürworter und Gegner über die möglichen Auswirkungen einer Großmöbelhaus-Ansiedlung auf die Rosenheimer Innenstadt. In unserer Rubrik Standpunkte gehen wir der Frage nach, ob die Einzelhändler in der City von Weko profitieren oder ob einigen von ihnen, wie nicht wenige befürchten, sogar das Aus droht. Gerhard Buluschek, der Vorsitzende des Rosenheimer Einzelhandelsverbandes, spricht sich in seinem Beitrag klar gegen die Ansiedlung des Wohnkaufhauses im Süden der Stadt aus. INNdependent.de hatte zudem die Firma Weko um ein Statement zu dieser Thematik gebeten und von der Familie Weber zunächst auch eine klare Zusage erhalten. Weko hat sich dann jedoch leider kurzfristig dazu entschlossen, «von einer Stellungnahme Abstand zu nehmen». Argumente für mögliche positive Effekte können aber beispielsweise im aktuellen Interview mit dem CSU-Landtagsabgeordneten Adolf Dinglreiter nachgelesen werden.

Gerhard Buluschek (Einzelhandelsverband)
Gerhard Buluschek (Einzelhandelsverband)

Warum der Rosenheimer Einzelhandelsverband Wohnkaufhäuser in der Region und in diesem Fall Weko ablehnt:

Das Gewerbegebiet Süd steht der gewünschten Ansiedlung produzierender Gewerbe nicht mehr zur Verfügung:
Durch die Ansiedlung eines Einzelhandelsbetriebes werden die Grundstückspreise in diesem Gebiet derart in die Höhe getrieben, dass gewerbliche Unternehmen nicht mehr in der Lage sind, diese Grundstückspreise zu bezahlen. Künftige Interessenten werden höchstens wieder Einzelhandlesbetriebe (z.B. Gartenmarkt, Factory Outlet, usw.) sein.

Die Ansiedlung von Einzelhandel dieser Größenordung widerspricht den Vorgaben der Landes- und Regionalplanung und des Landesentwicklungsprogramms:
Diese Planungen empfehlen für Rosenheim vieles, aber keinen zusätzlichen Einzelhandel und schon gar nicht in einer nicht integrierten Lage. Zitat: «Im Stadtgebiet Rosenheim gibt es kaum noch Standorte, die sich für großflächige Gewerbebetriebe eignen.» Das letzte geeignete Gebiet wird durch die Ansiedlung des Wohnkaufhauses den Gewerbebetrieben entzogen und Rosenheim hat keine Möglichkeit mehr, interessanten Betrieben eine Fläche anzubieten.

Schaffung eines Präzedenzfalles:
Andere Handelsunternehmen, die sich an diesem 1a Einzelhandelsstandort am Autobahnkreuz ansiedeln wollen, werden sich auf diese Genehmigung beziehen.

Abfluss von Kaufkraft:
Obwohl Rosenheim pro Einwohner mehr Möbel-Verkaufsfläche wie München hat, gibt es einen Abfluss von Kaufkraft aus dem Möbelsektor. Das Problem Rosenheims ist aber nicht der Kaufkraftabfluss, denn insgesamt hat Rosenheim einen großen Kaufkraftzufluss, sondern der Mangel an qualifizierten Arbeitsplätzen und Unternehmen, die Kaufkraft schaffen.

Es gibt keinen Grund für die Ansiedlung:
Der Kaufkraftabfluss wäre eventuell einer gewesen – ist er aber nicht (wie oben erläutert). Ein weiterer wäre vielleicht die Gefährdung der Existenz des Bauwerbers. Seine Existenz ist aber nicht gefährdet, eher die von kleineren, gewachsenen Betrieben.

Bedrohung des Handels in der Innenstadt:
Die derzeitige Verkaufsfläche der Stadt (einschließlich Aicherpark und aller bestehenden Super- und Möbelmärkte) beträgt 183.000 Quadratmeter (CIMA). Sie wird mit Eröffnung des Wohnkaufhauses schlagartig um 30.000 Quadratmeter, also ein Sechstel wachsen. Es ist zu bezweifeln, dass die Folgen für den mittelständischen Handel so gering bleiben, wie in dem BBE-Gutachten prophezeit. In Zeiten stagnierender Konjunktur und rückläufiger Bevölkerungszahlen kostet jeder Quadratmeter Verkaufsfläche an der Peripherie einen Quadratmeter Verkaufsfläche in der Innenstadt. Da Rosenheim schon einen sehr großen Einzugsbereich hat, ist mit einer wesentlichen Erweiterung des Einzugsbereiches nicht zu rechnen. Mit der Zerstörung der Existenzen speziell aus dem Bereich «Wohnen und Schenken» ist zu rechnen.

Ungleichbehandlung der Unternehmer:
Es handelt sich an der Autobahnausfahrt zweifelsohne um einen hervorragenden Einzelhandelsstandort. Nun wird in diesem Gebiet einem einzelnen Unternehmer etwas gestattet, was (aus gutem Grund) allen anderen, z.B. Rosenheimer Geschäftsleuten, verwehrt bleibt. Diese Ungleichbehandlung kann nicht hingenommen werden, daher kann auch ein einzelner dort nicht sein Geschäft errichten

Dieser Einzelhandelsstandort gräbt der Stadt das Wasser ab:
Die Bewohner des südlichen Landkreises werden sich tagtäglich die Mühe nicht mehr antun bis in die Stadt zu fahren, wenn Sie ihren Bedarf auch hier decken können. Diesen Kaufkraftverlust können gelegentlich von weiter her kommende Kunden, von denen der eine oder andere dann vielleicht auch noch die Stadt besucht, nicht aufwiegen.
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